Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. ( § 194 BauGB).
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unbebauten Grundstücks?
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Immer öfter wird der Wertermittler
zur Feststellung von
Immobilienwerten herangezogen.
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wenn aus beruflichen oder privaten
Gründen
eine
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