Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reservierungsbedingungen
Diese Reservierungsbedingungen gelten als wesentlicher Bestandteil aller Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und
dem Gast. Sie gelten als vom Gast angenommen, indem dieser die Reservierungsbestätigung unterschrieben zurücksendet.

1. Die Reservierungsbestätigung ist verbindlich. Der angegebene Betrag ist inkl. der Objektnebenkosten (Strom, Wasser, Heizung und Endreinigung).

2. Die Unterkunft kann am Anreisetag zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr übernommen werden. Sollte die Anreise auf einen Sonntag bzw. Feiertag fallen ist die Objektübernahme in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorgesehen.  Die Übernahme des Objektes außerhalb der genannten Zeiten, ist nur nach Rücksprache mit dem Vermittler möglich. Die Schlüsselübergabe findet nach Absprache statt. Die Unterkunft muss zwischen 8:30 Uhr und 10:00 Uhr am Abreisetag geräumt sein bzw. nach Absprache.

3. Die Unterkunft darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als in der Reservierungsbestätigung aufgeführt sind. Sollten mehr Personen in der Unterkunft wohnen als in der Reservierungsbestätigung aufgeführt sind, kann der Vermittler sofort vom Vertrag zurücktreten und den Gesamtbetrag einbehalten.

4. Der Gast ist für die Unterkunft inkl. Inventar verantwortlich und ist verpflichtet, vor Abreise alle von ihm oder seinen Begleitern verursachten Schäden, die während des Aufenthaltes an der Unterkunft oder dessen Inventar entstanden sind, umgehend dem Vermittler zu melden und an Ort und Stelle den entstandenen Schaden zu ersetzen.

5. Beschwerden über Mängel im Objekt sind dem Vermittler sofort zu melden. Der Vermittler wird dann dafür Sorge tragen, dass die Mängel behoben werden. Der Gast ist verpflichtet, bei der Abschaffung der Mängel mitzuwirken, Schäden gering zu halten und dem Vermittler eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel einzuräumen. Ist die Beseitigung nicht zur Zufriedenheit des Gastes  erfolgt, muss der Vermittler umgehend darüber informiert werden.

6. Der Gast, seine Begleiter und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes in der Unterkunft nicht versichert.

7. Der Vermittler kann wegen Versteigerung oder Verkauf des Objektes, höhere Gewalt, Krieg, Streik o.ä. mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

8. Der Gast kann vor Antritt diese Reservierungsbestätigung durch eingeschriebenen Brief kündigen. Als Kündigungstermin gilt der Tag, an dem das Kündigungsschreiben beim Vermittler eingeht. In diesem Fall ist der  Vermittler berechtigt ohne weiteren Nachweis eine Stornogebühr wie folgt zu verlangen:

Bis 70 Tage vor Ankunft35 % des Gesamtbetrages, mindestens  € 100,-
69 bis 40 Tage vor Ankunft50 % des Gesamtbetrages, mindestens  € 100,-
39 bis 15 Tage vor Ankunft90 % des Gesamtbetrages, mindestens  € 100,-
ab 14 Tage vor Ankunft100 % des Gesamtbetrages, mindestens  € 100,-

Es ist dem Gast gestattet, diese Reservierungsbestätigung ohne zusätzliche kosten auf eine andern Person zu übertragen. Der Gast ist verpflichtet, den Vermittler schriftlich darüber zu informieren.

9. Mündliche Vereinbarungen und Absprachen sind nicht bindend.

10. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht in allen Objekten gestattet. Sollte der Gast oder seine Begleiter Haustiere in das Objekt mitbringen, die vorher nicht angemeldet waren, ist der Vermittler berechtigt, sofort von der Reservierungsbestätigung zurückzutreten und den Gesamtbetrag einzubehalten.

11. Zuständig für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Jever.

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Bedingungen zur VFDR:
Hinweise zur Vorsorge für den Reservierungsausfall ( VFDR )
Die Laufzeit beginnt mit der Überweisung des in der Reservierungsbestätigung stehenden und zur VFDR gehörenden Betrages. Der Betrag errechnet sich aus der Höhe des Gesamtbetrages und muss mit der Anzahlung überwiesen werden:

bis €  767,- € 30,-
von €  768,-bis €1.022,- €35,-
von €1.023,-bis €1.534,- €40,-
von €1.535,-bis € 2.054,- €50,-
von €2.055,-bis €2.557,- €60,-
ab €2.558,-€85,-

Die VFDR leistet Entschädigung bei Nichtantritt der Reise aus Krankheitsgründen mit Vorlage eines ärztlichen Attestes für den, dem Vermittler vom Gast geschuldeten Betrag. Der Gast trägt einen Selbstkostenanteil von 20 % des zu zahlenden Betrages, mindestens € 52,- pro Person.
Mit Zahlung der VFDR erkennt der Gast diese Bedingungen an.